Die für 2020 geplante Jahreshauptversammlung kann aufgrund der bekannten Umstände nicht wie gewohnt stattfinden. Daher wurde der Entschluss gefasst, die Jahreshauptversammlung heuer nicht abzuhalten und auf nächstes Jahr zu verschieben. Möglich macht das eine – im Zuge von Corona veröffentlichte – gesellschaftsrechtliche Verordnung. Die Funktionsperiode des 2018 gewählten Vorstandes verlängert sich somit automatisch bis zur nächsten Wahl. Diese ist bis spätestens 31.12.2021 abzuhalten.
Verschiebung der Jahreshauptversammlung
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